Wappen der Stadt Graz

AGB's & Hausordnung & Präventionskonzept

  • Mit der Unterzeichnung des Anmelde- und Buchungsformulars (auch telefonisch oder per Email) ist der Tanzkursteilnehmer berechtigt, den in der Anmeldung gebuchten Kurs/Workshop zu belegen und die allgemeinen Einrichtungen der Tanzschule für die Dauer des Kurses zu benützen.
  • Die Kursgebühr und Regiekosten (einmalige Einschreibgebühr €10,-) sind bei Kursbeginn zu bezahlen. Bei schriftlicher Stornierung 2 Tage vor Kursbeginn gibt es keine Stornogebühr, am Tag des Kursbeginnes entfällt eine Stornogebühr von € 50,- pro Person an.
  • Für entschuldigte Abwesenheit von einen Kurstag besteht die Möglichkeit die versäumte Kurseinheit in einem Parallelkurs nachzuholen.
  • Der Unterricht beginnt und endet pünktlich. Rückzahlungen werden nicht geleistet. In besonderen Fällen erfolgt die Anrechnung auf einen späteren Kurs. Der Unterricht findet in geschlossenen Kursen statt. Die Anwesenheit der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten in Schüler-, Jugend- und Spezialkursen ist jederzeit gestattet – um Voranmeldung wird gebeten. Einmaliges kostenloses Schnuppern ist nach Rücksprache mit der Tanzkursleitung möglich.
  • Die Tanzschule behält sich das Recht vor Kurse/Workshops kurzfristig, nach rechtzeitiger Verständigung der angemeldeten Teilnehmer, zusammenzulegen bzw. abzusagen. Die im Programm angegebenen Unterrichtszeiten sind vorläufige Planungshilfen und können während der laufenden Saison der Notwendigkeit entsprechend geändert werden. Änderungen können sie an der Rezeption erfahren, oder über die Homepage abrufen.
  • Den Anweisungen des Tanzschulteams ist Folge zu leisten. Ungebührliches Verhalten im Tanzschulbereich oder Störung während des Kursbetriebes kann zum Entzug der Kurskarte und somit zur vorzeitigen Auflösung der Vereinbarung führen. Tanzschüler/innen haften für durch sie verursachte Beschädigungen an Sachen und Räumlichkeiten der Tanzschule.
  • Das Tanztraining erfolgt auf eigene Gefahr, für allfällige Verletzungen wird keine Haftung übernommen.
  • Eine spezielle Kleidung ist in unseren Kurseinheiten im allgemeinen nicht vorgeschrieben.
  • Die Tanzschule übernimmt für eingebrachte Sachen (Kleidung, Wertgegenstände, etc.) keine Haftung.
  • Die Adressdaten der Tänzer/innen werden nach Datenschutzgesetz vertraulich behandelt, können jedoch für Tanzschulzwecke wie Werbung, Newsletter, Infos etc. verwendet werden.
  • Es ist nicht erlaubt, selbst mitgebrachte Getränke und Speisen in den Tanzschulräumlichkeiten zu konsumieren.
  • Fotografieren, Videoaufzeichnungen, etc. bei Veranstaltungen der Tanzschule ist nur mit Genehmigung erlaubt. Von uns angefertigte Fotos und Filmaufnahmen vom Tanzschulbetrieb können von der Tanzschulleitung ausdrücklich zur Veröffentlichung freigegeben werden!
  • Die Tanzschule behält sich das Recht vor bei Verstoß gegen die Vertragsbedingungen oder die Hausordnung ersatzlos zu kündigen.
  • Die obigen Vertragsbedingungen sowie die Hausordnung habe ich gelesen und erkenne diese durch meine Unterschrift bzw. durch das elektronische Absenden des Anmeldeformulars ausdrücklich an.
  • Präventionskonzept der Tanzschule Eichler Mai 2021 anbei

Für die Tanzschulleitung:
Claudia Eichler e.h

 

 

COVID- 19- PRÄVENTIONSKONZEPT der Tanzschule Eichler

Griesgasse 1, 8020 Graz,

zur Durchführung von Tanzkursen, Workshops, Events, Vortäge etc.

Ansprechpartner für das Präventionskonzept:

Mag. Iur. Lisa Weswaldi-Eichler und Claudia Eichler

Covid-19 Beauftragte:

Claudia Eichler, 0664 / 266 3838. info@tanzschule-eichler.at

Mag. Iur. Lisa Weswaldi  und Gregor Höller

  1. Maßnahmen zur Schulung der Tanzlehrer und Tanzlehrerinnen bzw. Trainer und Trainerinnen:

Es finden und fanden regelmäßig mit allen TanzlehrerInnen, TrainerInnen, sowie Tanzschulteammitgliedern mehrere Besprechungen in Form von „Zoom Meetings“ und persönlich statt. Es wird und wurde der aktuell gesetzeskonforme Ablauf in der Tanzschule während des Tanzschulbetriebes genau besprochen.

Weiters wurde im Rahmen einer Teamsitzung am 10.12.2021 noch einmal im Detail die momentanen gesetzlichen Neuerungen lt Verordnung besprochen:

Hygienemaßnahmen, Organisatorische Maßnahmen, Regelungen zum Verhalten bei Auftreten von einer COVID-19 Infektion. Diese Maßnahmen sind in diesem Konzept noch einmal schriftlich festgehalten und wurden von jedem Im Tanzschule Eichler Team (TanzlehrerInnen und TrainerInnen) verstanden und werden auch dementsprechend in den Tanzkursen, Workshops, Trainings, Vorträgen und Sportanimationen umgesetzt. Dieses Präventionskonzept wursde auch schriftlich ausgehändigt.

  1. Spezifische Hygienemaßnahmen:

Die Tanzschule Eichler bietet verschiedenste Tanzkurse, Trainings, Vorträge und Sportanimationen im Gesellschaftstanz  / Solotanz etc. an, welche im Moment die Teilnehmeranzahl von maximal 25 Personen nicht überschreitet.

Vor jedem Kurs werden die Teilnehmer gebeten sich die Hände gründlich zu desinfizieren und den Abstand zu anderen Paaren einzuhalten, sowie werden die Bestätigung der „2 G´S“ –  geimpft oder genesen – überprüft. Die Kunden bekommen vorab eine Information, dass in der Räumlichkeiten der Tanzschule bis zur Tanzflaäche eine FFP2 Maske zu tragen ist. Ausnahme: während des Tanzens kann die Maske abgenommen werden. Vom TanzlehrerIn / TrainerIn wird momentan im nicht sportlichen Trainingsbereich auch eine FFP2 Maske getragen.

Es stehen in den Räumlichkeiten der Tanzschule Eichler genügend Desinfektionsspender für die KundenInnen bereit. Bei Auswärtskursen wird Desinfektionsmittel mobil bereitgestellt. Vor und nach jedem Kurs, teilweise auch während des Kurses, wird gelüftet – ein Luftreinigungsgerät sorgt zusätzlich für antibakteriell gereinigte Luft. Tanzschulende ist momentan 22.00 Uhr. Nach jedem Kurs werden die Oberflächen, wie Türschnallen, Oberfläche des Barbereiches, WC Bereiches und DJ- Pult gereinigt. Mehrmals pro Woche wird die gesamte Tanzschule geputzt und desinfiziert. Die Tanzschule wurde zusätzlich von eine Reinigungsfirma professionell antibakteriell gereinigt, daher sind die gänigen Oberflächen bis auf weiteres beschichtet und kundenfreundlich.

  1. Organisatorische Maßnahmen:

In den Räumlichkeiten der Tanzschule Eichler, Griesgasse 1, 8020 Graz, werden Tanzkurse im großen und kleinen Saal mit der gesetzlich vorgegebenen Anzahl von Paaren abgehalten, sowie eventuell räumlich abgegrenzt.

Bei Auswärtskursen wird anhand der vorliegenden Räumlichkeiten darauf geachtet, dass die Teilnehmeranzahl den Gegebenheiten entspricht. Sollten viele Personen daran teilnehmen, wird darauf geachtet, dass Kleingruppen gebildet werden, und diese im Abstand voneinander tanzen. Diese fixe Kleingruppenbildungen werden auch dokumentiert.

Bei jedem Kurs werden Anwesenheitslisten geführt. Die Kontaktdaten jeder Person sind der Tanzschule Eichler bekannt und werden DSGVO konform aufbewahrt.

Um Staus im Eingangsbereich der Tanzschule Eichler zu vermeiden, werden die Kurse so abgehalten, dass unterschiedliche Kurse im Eingangsbereich so wenig als möglich persönlich und zeitversetzt nicht aufeinandertreffen (Einbahnsystem). Entweder werden zwischen den Kursen Pausen abgehalten, oder der nächste Kurs wartet im Barbereich, bis der Tanzlehrer diese in den Tanzsaal bittet. (Risikoanalyse)

Es werden im Tanzkurs die Tanzpartner zu Zeiten von COVID- 19 nicht durchgewechselt.

KundenInnen werden im Vorfeld aufgefordert, bei Krankheitssymptomen bzw. Krankheitsfällen im Familienfeld, zu Hause zu bleiben.

Bei behördlichen Kontrollen wird Claudia Eichler oder die COVID-19 Beauftragten sofort informiert.

Die TanzlehrerInnen und TrainerInnen entsprechen alle  der 2G - Verordnung und testen sich zusätzlich mindestens 2x pro Woche.  

  1. Regelungen zum Verhalten bei Auftreten einer SARS- CoV- 2- Infektion:

Checkliste:

o Bei Auftreten in einem Tanzkurs: Die Person ist sofort in einem eigenen Raum unterzubringen. Zur Risikominimierung darf bis zum Eintreffen des Gesundheitspersonals niemand die Tanzschule verlassen. Den telefonischen Anweisungen des Gesundheitspersonals ist Folge zu leisten. 1450 ist anzurufen. Bei Kindern und Jugendlichen sind deren Eltern zu verständigen. Weitere Schritte werden von der Gesundheitsbehörde verfügt. Zusätzlich wird die Tanzschulleitung informiert.

o Dokumentation welche Person Kontakt zur betroffenen Person haben bzw. hatten, sowie Art des Kontaktes. Die Datenverarbeitung ist nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO im Sinne der dort geforderten Interessensabwägung gerechtfertigt, da der Gesundheitsschutz der Kontaktpersonen im Sinne einer raschen Erreichbarkeit, den Eingriff bei einem freiwillig besuchten Tanzkurs (Veranstaltung) seine Kontaktdaten bekanntzugeben, überwiegt.

o Sollte ein Erkrankungsfall bestätigt werden, erfolgen weitere Maßnahmen entsprechend den Anweisungen des örtlich zuständigen Gesundheitsamtes.

Für unser Team: Ich bin mir der Eigenverantwortung bewusst, und habe die Schulung betreffend des COVID-19- Präventionskonzeptes absolviert. Weiters wurde mir ein Schriftstück davon ausgefertigt. Ich handle in Zeiten von COVID-19 nach diesem Präventionskonzept und kontaktiere bei Auftreten eines COVID-19 Verdachtsfalles umgehend die Tanzschulleitung unter 0664 266 3838.