Für die Tanzschulleitung: Claudia Eichler e.h
COVID- 19- PRÄVENTIONSKONZEPT der Tanzschule Eichler
Griesgasse 1, 8020 Graz,
zur Durchführung von Tanzkursen, Workshops, Events, Vortäge etc.
Ansprechpartner für das Präventionskonzept:
Mag. Iur. Lisa Weswaldi-Eichler und Claudia Eichler
Covid-19 Beauftragte:
Claudia Eichler, 0664 / 266 3838. info@tanzschule-eichler.at
Mag. Iur. Lisa Weswaldi und Gregor Höller
Es finden und fanden regelmäßig mit allen TanzlehrerInnen, TrainerInnen, sowie Tanzschulteammitgliedern mehrere Besprechungen in Form von „Zoom Meetings“ und persönlich statt. Es wird und wurde der aktuell gesetzeskonforme Ablauf in der Tanzschule während des Tanzschulbetriebes genau besprochen.
Weiters wurde im Rahmen einer Teamsitzung am 10.12.2021 noch einmal im Detail die momentanen gesetzlichen Neuerungen lt Verordnung besprochen:
Hygienemaßnahmen, Organisatorische Maßnahmen, Regelungen zum Verhalten bei Auftreten von einer COVID-19 Infektion. Diese Maßnahmen sind in diesem Konzept noch einmal schriftlich festgehalten und wurden von jedem Im Tanzschule Eichler Team (TanzlehrerInnen und TrainerInnen) verstanden und werden auch dementsprechend in den Tanzkursen, Workshops, Trainings, Vorträgen und Sportanimationen umgesetzt. Dieses Präventionskonzept wursde auch schriftlich ausgehändigt.
Die Tanzschule Eichler bietet verschiedenste Tanzkurse, Trainings, Vorträge und Sportanimationen im Gesellschaftstanz / Solotanz etc. an, welche im Moment die Teilnehmeranzahl von maximal 25 Personen nicht überschreitet.
Vor jedem Kurs werden die Teilnehmer gebeten sich die Hände gründlich zu desinfizieren und den Abstand zu anderen Paaren einzuhalten, sowie werden die Bestätigung der „2 G´S“ – geimpft oder genesen – überprüft. Die Kunden bekommen vorab eine Information, dass in der Räumlichkeiten der Tanzschule bis zur Tanzflaäche eine FFP2 Maske zu tragen ist. Ausnahme: während des Tanzens kann die Maske abgenommen werden. Vom TanzlehrerIn / TrainerIn wird momentan im nicht sportlichen Trainingsbereich auch eine FFP2 Maske getragen.
Es stehen in den Räumlichkeiten der Tanzschule Eichler genügend Desinfektionsspender für die KundenInnen bereit. Bei Auswärtskursen wird Desinfektionsmittel mobil bereitgestellt. Vor und nach jedem Kurs, teilweise auch während des Kurses, wird gelüftet – ein Luftreinigungsgerät sorgt zusätzlich für antibakteriell gereinigte Luft. Tanzschulende ist momentan 22.00 Uhr. Nach jedem Kurs werden die Oberflächen, wie Türschnallen, Oberfläche des Barbereiches, WC Bereiches und DJ- Pult gereinigt. Mehrmals pro Woche wird die gesamte Tanzschule geputzt und desinfiziert. Die Tanzschule wurde zusätzlich von eine Reinigungsfirma professionell antibakteriell gereinigt, daher sind die gänigen Oberflächen bis auf weiteres beschichtet und kundenfreundlich.
In den Räumlichkeiten der Tanzschule Eichler, Griesgasse 1, 8020 Graz, werden Tanzkurse im großen und kleinen Saal mit der gesetzlich vorgegebenen Anzahl von Paaren abgehalten, sowie eventuell räumlich abgegrenzt.
Bei Auswärtskursen wird anhand der vorliegenden Räumlichkeiten darauf geachtet, dass die Teilnehmeranzahl den Gegebenheiten entspricht. Sollten viele Personen daran teilnehmen, wird darauf geachtet, dass Kleingruppen gebildet werden, und diese im Abstand voneinander tanzen. Diese fixe Kleingruppenbildungen werden auch dokumentiert.
Bei jedem Kurs werden Anwesenheitslisten geführt. Die Kontaktdaten jeder Person sind der Tanzschule Eichler bekannt und werden DSGVO konform aufbewahrt.
Um Staus im Eingangsbereich der Tanzschule Eichler zu vermeiden, werden die Kurse so abgehalten, dass unterschiedliche Kurse im Eingangsbereich so wenig als möglich persönlich und zeitversetzt nicht aufeinandertreffen (Einbahnsystem). Entweder werden zwischen den Kursen Pausen abgehalten, oder der nächste Kurs wartet im Barbereich, bis der Tanzlehrer diese in den Tanzsaal bittet. (Risikoanalyse)
Es werden im Tanzkurs die Tanzpartner zu Zeiten von COVID- 19 nicht durchgewechselt.
KundenInnen werden im Vorfeld aufgefordert, bei Krankheitssymptomen bzw. Krankheitsfällen im Familienfeld, zu Hause zu bleiben.
Bei behördlichen Kontrollen wird Claudia Eichler oder die COVID-19 Beauftragten sofort informiert.
Die TanzlehrerInnen und TrainerInnen entsprechen alle der 2G - Verordnung und testen sich zusätzlich mindestens 2x pro Woche.
Checkliste:
o Bei Auftreten in einem Tanzkurs: Die Person ist sofort in einem eigenen Raum unterzubringen. Zur Risikominimierung darf bis zum Eintreffen des Gesundheitspersonals niemand die Tanzschule verlassen. Den telefonischen Anweisungen des Gesundheitspersonals ist Folge zu leisten. 1450 ist anzurufen. Bei Kindern und Jugendlichen sind deren Eltern zu verständigen. Weitere Schritte werden von der Gesundheitsbehörde verfügt. Zusätzlich wird die Tanzschulleitung informiert.
o Dokumentation welche Person Kontakt zur betroffenen Person haben bzw. hatten, sowie Art des Kontaktes. Die Datenverarbeitung ist nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO im Sinne der dort geforderten Interessensabwägung gerechtfertigt, da der Gesundheitsschutz der Kontaktpersonen im Sinne einer raschen Erreichbarkeit, den Eingriff bei einem freiwillig besuchten Tanzkurs (Veranstaltung) seine Kontaktdaten bekanntzugeben, überwiegt.
o Sollte ein Erkrankungsfall bestätigt werden, erfolgen weitere Maßnahmen entsprechend den Anweisungen des örtlich zuständigen Gesundheitsamtes.
Für unser Team: Ich bin mir der Eigenverantwortung bewusst, und habe die Schulung betreffend des COVID-19- Präventionskonzeptes absolviert. Weiters wurde mir ein Schriftstück davon ausgefertigt. Ich handle in Zeiten von COVID-19 nach diesem Präventionskonzept und kontaktiere bei Auftreten eines COVID-19 Verdachtsfalles umgehend die Tanzschulleitung unter 0664 266 3838.